Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Parkservice Flieger und den Verbrauchern und Unternehmern, die Parkplätze des Parkservice Flieger buchen. Damit ist in der Regel ein unentgeltlicher Shuttle Service direkt zum und vom Flughafen München verbunden. Ein Anspruch auf diesen Shuttle Service besteht jedoch nur, soweit dieser mindestens 48 Stunden vorher telefonisch, per Mail, Fax oder über die Webseite parkservice-flieger.de angemeldet wurde. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Unternehmers werden von uns nicht anerkannt. Diese AGB beinhalten weiterhin Kundeninformationen nach der BGB-Infoverordnung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, einen Parkplatz zu buchen.

(2) Nach Eingabe Ihrer Daten und dem Anklicken des Buchungsbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Sie können eine verbindliche Buchung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben. Die unverzüglich per E-Mail bzw. per Telefax erfolgende Zugangsbestätigung Ihrer Buchung stellt noch keine Annahme des Mietangebots dar.

(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 3 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.

§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Angebotstextes

Der Vertragstext mit Angaben zur Buchung wird von uns nicht gespeichert.

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Buchung jederzeit berichtigen.

§5 Entgelt

Das Entgelt für das Parken ergibt sich aus einer gesonderten Preisliste und ist gestaffelt entsprechen der Anzahl der Tage bzw. Wochen. Pro entgeltlich parkendem Fahrzeug werden bis zu 5 Personen per Shuttle zum Flughafen München gefahren und auch wieder abgeholt. Der Transport von mehr als 6 Personen bis zu maximal 10 Personen wird mit einem Aufschlag pro Person berechnet, der aus der Preisliste ersichtlich ist.

§6 Stornierung

Bei Stornierung des reservierten Parkplatzes entstehen dem Kunden keine Kosten, wenn die Stornierung bis 48 Stunden vor dem angegebenen Buchungstermin erfolgt.

§7 Über- und Sondergepäck, Sperrgepäck

Übergepäck und Sondergepäck muss bei der Reservierung angemeldet werden. Parkservice Flieger transportiert kein Sperrgepäck jeglicher Art. Dieses muss vorher am Flughafen aufgegeben werden. Für nicht angemeldetes Sperrgepäck wird eine Gebühr in Höhe von €10 pro Stück erhoben.

§8 Öffnungszeiten, Sammelbeförderung, Pflichten des Kunden

(1) Die Öffnungszeiten werden von der Firma Parkservice Flieger festgesetzt und durch Aushang sowie online ordnungsgemäß bekannt gegeben.

(2) Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Buchungsfrage anzuzeigen. Der Kunde muss mindestens 60 Minuten vor dem von der jeweiligen Airline angegebenen Check-in Beginn bei Parkservice Flieger eintreffen. In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.

(3) Parkservice Flieger behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor. Durch die Sammelförderung können Wartezeiten von bis zu maximal 20 Minuten entstehen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

(4) Der Rücktransport vom Flughafen München zum Betriebsgelände des Parkservice Flieger erfolgt in der Regel zeitnah.

(5) Der Kunde hat Parkservice Flieger nach seiner Landung und nach Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Der Parkservice Flieger wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.
Was bedeutet Valet Parking :
Um Ihren Abflug bequemer zu gestalten, kommen Sie mit dem Auto direkt zu Ihrem Abflugterminal, wo Sie das freundliche Team des Parkservice Flieger persönlich empfängt.
Dort übergeben Sie Ihren Fahrzeugschlüssel und Ihr Fahrzeug wird von einem erfahrenen Mitarbeiter zu unserem Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Flughafens gebracht.
Für diesen Service rufen Sie uns bitte 20 Minuten vor Ankunft an Ihrem Terminal unter +49(0) 151 4040 3434 an.
Nach Ihrer Rückkehr rufen Sie uns unter gleicher Nummer an und wir bringen Ihr Fahrzeug direkt zu Ihnen, damit Sie ganz in Ruhe Ihre Heimreise antreten können.
Dabei ist zu beachten, daß die Fahrzeugübergabezeit maximal 5 Minuten beträgt, da sonst Parkgebühren des Flughafens anfallen.

(6) Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Parkservice Flieger berechtigt, unter Anschluss von Schadenersatzansprüchen dem Kunden wegen Verhaltensstörung eine Beförderung zu verweigern.

(7) Zur besseren Auslastung des Parkplatzes sollte der Kunde nach Möglichkeit Parkservice Flieger den Autoschlüssel für die Parkdauer überlassen.

§9 Verhalten auf dem Betriebsgelände

(1) Auf dem Betriebsgelände der Firma Parkservice Flieger gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat auch die Anordnungen des Personals zu befolgen. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, den PKW ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

(2) Es ist dem Kunden untersagt auf dem Betriebsgelände der Parkservice Flieger ohne ausdrückliche Zustimmung der Parkservice Flieger Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen, Müll zu entsorgen sowie Sachen jeglicher Art (insbesondere Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern. Auf Verlangen sind dem Parkservice Flieger die Fahrerlaubnis und der Fahrzeugschein vorzulegen.

(3) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Parkservice Flieger zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Beladens und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Auch eine Übertragung der Nutzrechte an Dritte wird ausgeschlossen.

§10 Pfandrecht, Entfernung des PKW vom Firmengelände

(1) Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat Parkservice Flieger ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich entsprechendem Zubehör.

(2) Parkservice Flieger ist andererseits berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Kunden vom Firmengelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel der Mietvertrag beendet ist, Fahrzeuge durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellen (z.B. undichter Tank) sowie bereits eingestellte Fahrzeuge polizeilich nicht zugelassen sind.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) Das Abstellen des Fahrzeuges erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr des Kunden. Parkservice Flieger haftet nur für Schäden, die durch dessen Personal oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Schäden die durch Dritte verursacht wurden(Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl) oder auf höhere Gewalt (z.B. innere und äußere Unruhen, Brandschäden,Naturgewalten oder elementare Naturkräfte, sowie Marderbisse o.ä.) zurück zu führen sind, sind von der Haftung ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen Parkservice Flieger hat der Kunde unverzüglich und noch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes des Parkservice Flieger anzuzeigen.

(2) Parkservice Flieger ist bemüht, den Kunden innerhalb der vereinbarten oder prognostizierten Zeit zum Flughafen München zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen München, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Schadensersatzansprüche durch Verzögerungen, die Parkservice Flieger nicht zu vertreten hat (etwa durch unvorhersehbare Straßensperrungen und Verkehrsunfälle Dritter), insbesondere auch Schadensersatz für verpasste Termine oder Flüge, ist ausgeschlossen.

(3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung des Parkservice Flieger ausgeschlossen.

§12 Abweichungen von den Buchungsdaten

Wenn Ihr tatsächliches Check-out Datum von dem gebuchten Datum abweicht, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von €5 brutto an. Bei einer früheren Anreise bzw. verspäteten Abreise fallen gegebenenfalls höhere Tarife gemäß unserer Tarifliste an. Bei einer späteren Anreise bzw. früheren Abreise erhalten Sie keine Erstattung.

§13 Datenschutz

(1) Parkservice Flieger speichert und verarbeitet die notwendigen Daten der Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung gemäß § 28 BDSG. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt elektronisch. Der Kunde willigt hiermit in die Nutzung seiner Daten für die Vertragsabwicklung durch Parkservice Flieger ein. Die Vorschriften der Datenschutzgesetze werden durch Parkservice Flieger beachtet, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen bei Parkservice Flieger im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Das Verlangen ist schriftlich an Parkservice Flieger,Eichenstr. 20
85445 Oberding, Schwaig, zu richten.

§ 14 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Bestimmung ein, die ihrem Sinngehalt am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Schwaig/Oberding. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird der Firmensitz von Parkservice Flieger als Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 26. April 2024

Parkservice Flieger
Herr Priyantha Walpitagamage
Eichenstr. 20
85445 Oberding, Schwaig
Telefon: 08122 9598781
Mobil: 015140403434

Parkservice Flieger